AGB

STATTAUTO CarSharing GmbH Prinz Albert Strasse 55 – 53113 Bonn

§ 1 Allgemeines

Diese Nutzungsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten der STATTAUTO CarSharing GmbH und des Teilnehmers gemäß §1 des Rahmenvertrags.

§ 2 Nutzungsberechtigung

  1. Alle Teilnehmer sind grundsätzlich zur Buchung der Fahrzeuge berechtigt.
  2. 2. Mit Bestätigung der Buchung durch die Buchungs-zentrale / dem Online-Ausdruck erwirbt der Teilneh-mer das Recht zur Nutzung des gebuchten Fahrzeu-ges während der gebuchten Zeit. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung der in der jeweils gülti-gen Preisliste festgelegten Nutzungsgebühr.
  3. Fahrtberechtigt sind grundsätzlich nur Teilnehmer, die den Rahmenvertrag unterzeichnet haben. Eine Nutzungsgewährung an Dritte ist untersagt.
  4. Der Teilnehmer haftet für Vertragsstrafen, Kosten und Schäden durch nicht Fahrtberechtigte, wenn er diesem die Fahrt schuldhaft ermöglicht hat; leichte Fahrlässigkeit genügt. Bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder die gesetzlichen Bestimmungen kann Stattauto – nach vorheriger Abmahnung – dem Teilnehmer die Nutzungsberechtigung mit sofortiger Wirkung entziehen, sofern der Teilnehmer – trotz vorheriger Abmahnung – sein vertragswidriges Verhalten fortsetzt oder wiederholt.

§ 3 Kaution

  1. Der Teilnehmer gewährt STATTAUTO ein zinsloses Darlehen als Kaution, deren Höhe in der gültigen Preisliste geregelt wird.
  2. Der Teilnehmer stellt STATTAUTO die Kaution unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage als Sicherheit für aus diesem Vertrag oder dessen Verletzung entstehende Verbindlichkeiten zur Verfügung.
  3. Das zinslose Darlehen/Kaution darf zur freien Finanzierung von Fahrzeugen benutzt werden.
  4. STATTAUTO darf das/die zinslose Darlehen/Kaution bis zur Begleichung sämtlicher Forderungen gegen den Teilnehmer aus diesem Vertrag zurückbehalten und gegen die Rückzahlungsforderung des Teilnehmers die Aufrechnung sämtlicher Forderungen aus diesem Vertrag erklären.
  5. Der Teilnehmer erklärt den Rangrücktritt seiner Forderungen an STATTAUTO.

§ 4 Tresorschlüssel/Hilfsmittel

  1. Der Teilnehmer erhält von STATTAUTO leihweise eine/n Schlüssel/Mobilcard oder sonstige Hilfsmittel für die Tresore mit den Schlüsseln der Fahrzeuge.
  2. Der Verlust des Schlüssels/Hilfsmittels ist STATTAUTO sofort anzuzeigen; in diesem Fall ist der Teilnehmer STATTAUTO gegenüber auch zum Ersatz desjenigen Schadens verpflichtet, der dadurch entsteht, dass Schlösser und Schlüssel ausgetauscht werden müssen.
  3. Verliert der Teilnehmer die Buchungsberechtigung, ist er zur unverzüglichen Rückgabe des Schlüssels / Hilfsmittels an STATTAUTO verpflichtet.

§ 5 Buchung

  1. Die Buchung der Fahrzeuge erfolgt über eine Buchungszentrale. Die Teilnehmer können dort telefonisch oder online unter Angabe ihres Namens, ihrer Teilnehmernummer und des Nutzungszeitraumes ein Fahrzeug buchen.
  2. Die Buchung beginnt mit der telefonischen Bestätigung der Buchungszentrale oder des Online-Ausdruckes. Gebucht werden kann jeweils halbstündig. Die Buchungsdauer beträgt mindestens eine Stunde.
  3. Der Teilnehmer verpflichtet sich, die Buchungszentrale und STATTAUTO unverzüglich zu informieren, wenn der gebuchte Rückgabezeitpunkt nicht eingehalten werden kann.
  4. Bei Nutzung ohne Buchungsbestätigung werden Gebühren gemäß der Anlage erhoben. Stattauto ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt.
  5. Fahrten ins Ausland müssen vor Fahrtbeginn bei STATTAUTO angemeldet und genehmigt werden.

§ 6 Verlängerung/Verspätung

  1. Der Teilnehmer kann eine gebuchte Fahrt kurzfristig nur verlängern, wenn zu dem gewünschten Zeitpunkt das Fahrzeug nicht anderweitig vergeben wurde. Wird die Nachbuchung von der Buchungszentrale bestätigt, zahlt der Teilnehmer den Regeltarif.
  2. Der Teilnehmer verpflichtet sich, falls nicht nachgebucht werden kann, den vereinbarten Rückgabezeitpunkt einzuhalten.
  3. Lässt sich eine Verspätung des Teilnehmers nicht vermeiden, wurde die Verspätung der Buchungszentrale rechtzeitig bis 30 Minuten vor Buchungsende mitgeteilt und ist das Fahrzeug zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt bereits anderweitig gebucht, hat der Teilnehmer Gebühren gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu zahlen.
  4. Überschreitet der Teilnehmer den Buchungszeitraum ohne vorherige Benachrichtigung der Buchungszentrale und ist zum Zeitpunkt der Rückgabe das Fahrzeug bereits anderweitig gebucht, so hat der Teilnehmer eine nochmals erhöhte Gebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu zahlen. Weist der Teilnehmer nach, dass der entstandene Schaden geringer war als die berechnete Gebühr, so ist nur der geringere Betrag zu zahlen.
  5. Der durch eine Verspätung geschädigte Teilnehmer kann nach 10 Minuten Wartezeit die gebuchte Fahrt kostenfrei stornieren, auf ein anderes Fahrzeug umbuchen und erhält von STATTAUTO eine Ausgleichszahlung für Ersatztransportmittel zum nächsten Stellplatz (für Taxi, Bus etc.).

§ 7 Stornierungen

  1. Stornierungen von gebuchten Fahrten sind der Buchungszentrale telefonisch oder online mitzuteilen.
  2. Bei einer Buchungsdauer ab 1 Std. bis 3Tage muss die Stornierung mindestens 48 Stunden vorher erfolgen.
  3. Bei einer Buchungsdauer von 4 – 10 Tagen muss die Stornierung mindestens 3 Tage vorher erfolgen.
  4. Bei Langzeitbuchungen von mehr als 10 Tagen muss die Stornierung mindestens 7 Tage vorher erfolgen.
  5. Erfolgt die Stornierung nicht fristgerecht, ist der Teilnehmer zur Zahlung der Nutzungsgebühr verpflichtet.
  6. Die Zahlung der Nutzungsgebühr entfällt, wenn das Fahrzeug für den gebuchten Zeitraum anderweitig vergeben werden kann.

§ 8 Überprüfung des Fahrzeugs vor der Fahrt

  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor jeder Nutzung auf seinen Zustand und auf äußere Mängel zu überprüfen.
  2. Mängel, die nicht ins Fahrtenbuch eingetragen sind, müssen der Buchungszentrale vor Fahrtantritt gemeldet werden. Die Benutzung des Fahrzeugs ist dann nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Buchungszentrale zulässig. Diese wird nicht unbillig verweigert.
  3. Für nicht gemeldete Schäden haftet grundsätzlich der letzte Teilnehmer. Hält der Teilnehmer die oben genannten Pflichten nicht ein, haftet er für alle aus der nicht zulässigen Nutzung entstehenden Folgeschäden. Ist der Folgeschaden höher als der Betrag der Eigenbeteiligung, so ist die Haftung auf den geringeren Betrag begrenzt.
  4. Auf keinen Fall darf das Fahrzeug in Betrieb genommen werden, wenn Mängel erkennbar sind, welche die Fahrsicherheit und die Fahrtauglichkeit des Fahrzeugs auch nur annähernd beeinträchtigen könnten.

§ 9 Mitführen/Verlust der Fahrerlaubnis

  1. Der Teilnehmer verpflichtet sich, bei jeder Fahrt seinen gültigen Führerschein mitzuführen.
  2. Wird vom Teilnehmer das Führen eines Fahrzeugs nach § 44 StGB und § 25 StVO verboten oder die Fahrerlaubnis nach § 94 StPO in Verwahrung genommen, sichergestellt, beschlagnahmt oder entzogen, ist der Teilnehmer verpflichtet, STATTAUTO sofort (innerhalb von 24 Stunden) davon in Kenntnis zu setzen.
  3. Bei Entzug, Sicherstellung (auch vorübergehend) oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt die Fahrtberechtigung bei STATTAUTO sofort.

§ 10 Bußgelder/Verwarnungen

Ist der Teilnehmer während der Nutzungsdauer wegen einer Ordnungswidrigkeit oder eines Verkehrsdelikts mit einem Bußgeld belegt worden, so hat er selbst dafür einzustehen. Sollte die Bezahlung eines Bußgelds nicht an Ort und Stelle vorgenommen werden können, ist STATTAUTO unverzüglich zu informieren. STATTAUTO leitet Verwarnungsgelder an den verwarnten Teilnehmer weiter. Der Teilnehmer trägt die Kosten für die Bearbeitung von Verkehrsvergehen oder Ordnungswidrigkeiten, soweit der Teilnehmer die betreffenden Verkehrsvergehen oder Ordnungswidrigkeiten infolge Vorsatz oder Fahrlässigkeit zu vertreten hat. STATTAUTO ist berechtigt, den jeweils zuständigen Behörden die Daten der Teilnehmer, die eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, zur Verfügung zu stellen.

§ 11 Behandlung des Fahrzeugs

  1. Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einer energiesparenden, materialschonenden und umweltfreundlichen Fahrweise.
  2. Der Teilnehmer hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln, regelmäßig die Betriebsflüssigkeiten (Öl, Wasser, etc.) und den Reifendruck zu prüfen, sowie das Fahrzeug ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern.
  3. Das Rauchen in den Fahrzeugen ist verboten.
  4. Die Mitnahme von Tieren ist grundsätzlich untersagt. In Notfällen dürfen Tiere, nur nach vorheriger Absprache mit STATTAUTO, in artgerechten Behältnissen transportiert werden.

§ 12 Verbotene Nutzung

  1. Dem Teilnehmer ist es strengstens untersagt, mit einem Fahrzeug von STATTAUTO Flüssigkeiten und Stoffe zu transportieren, die der Gefahrenordnung unterliegen, an motorsportlichen Veranstaltungen teilzunehmen oder das Fahrzeug für sonstige über den vertragsgemäßen Gebrauch hinaus bestimmte Nutzungen zu gebrauchen.

§ 13 Haftung der STATTAUTO GmbH

  1. STATTAUTO haftet für alle Verschleißschäden an den Fahrzeugen, die nicht vom Teilnehmer zu vertreten sind.
  2. STATTAUTO haftet nicht für Schäden, welche der Teilnehmer oder Dritte im Zusammenhang mit der Anmietung oder Benutzung des Fahrzeugs erleidet. STATTAUTO haftet nicht für Schäden, die sich daraus ergeben, dass kein Fahrzeug zur Verfügung gestellt werden kann.
  3. Soweit STATTAUTO nicht haftet, stellt der Teilnehmer STATTAUTO von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

§ 14 Versicherungen

  1. STATTAUTO unterhält für alle Fahrzeuge eine Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung, eine Teilkaskoversicherung und eine Vollkaskoversicherung. Die Höhe der Selbstbeteiligungen wird in der jeweils gültigen Preisliste geregelt.

§ 15 Haftung der Teilnehmer

  1. Der Teilnehmer haftet nach den allgemeinen Haftungsregeln, sofern er das Fahrzeug beschädigt, entwendet oder während seiner Nutzungszeit Fahrzeugteile abhanden kommen (z.B. Kofferraumabdeckung, Hutablage, Fußmatten, Kopfstützen, Fahrzeugschlüssel etc.) oder er seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag verletzt. Insbesondere hat der Teilnehmer das Fahrzeug in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Die Haftung des Teilnehmers erstreckt sich bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung auch auf die Schadennebenkosten, wie z.B. Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien und zusätzliche Verwaltungskosten. Die Haftungsbegrenzung auf die Höhe der Selbstbeteiligung kommt im Falle eines vom Teilnehmer verursachten mechanischen Schadens durch Fehlbedienung (z.B. Getriebeschaden durch Verschalten, Motorschaden durch Falschbetankung etc.) nicht zum Tragen – eine mit Stattauto vereinbarte Begrenzung der Selbstbeteiligung im Schadensfall greift nicht. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Teilnehmer unbenommen.
  2. Der Teilnehmer haftet Stattauto gegenüber in voller Höhe für Schäden, die sich aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Nichtbeachtung der AGBs, der gesetzlichen Vorschriften oder der allgemeinen Versicherungsbedingungen ergeben.
  3. Der Teilnehmer haftet für das Handeln der von ihm benannten Fahrtberechtigten wie für eigenes und übernimmt sämtliche aus ihrer Nutzung entstehenden Kosten als eigene Schuld.

§ 16 Unfälle und Schäden

  1. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei Schäden am Fahrzeug, insbesondere bei Schäden, die bei Weiterfahrt zusätzliche Schäden am Fahrzeug hervorrufen könnten, unverzüglich die Buchungszentrale zu informieren.
  2. Der Teilnehmer ist berechtigt, sofern er sich außerhalb der Stadtgrenzen befindet, Reparaturen bis zu 100,- € bei einer dem Fahrzeugfabrikat entsprechenden Vertragswerkstatt vornehmen zu lassen.
  3. Bei größeren Schäden ist dem Teilnehmer die Weiterfahrt untersagt, sofern nicht andere Maßnahmen mit STATTAUTO besprochen sind. Die Zustimmung zur Weiterfahrt wird nicht unbillig verweigert. Insoweit durch Schäden oder Unfall das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, verpflichtet sich der Teilnehmer, das Fahrzeug ausschließlich in eine Vertragswerkstatt abschleppen zu lassen.
  4. Nach jedem Verkehrsunfall (auch bei Bagatellschäden) muss der Teilnehmer unverzüglich die Polizei und die Buchungszentrale benachrichtigen.
  5. Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle zur Begrenzung des Schadens notwendigen Schritte zu unternehmen, den Schaden so gering wie möglich zu halten sowie Namen von Unfallbeteiligten, Zeugen und Fahrzeugkennzeichen zu notieren und STATTAUTO mitzuteilen.
  6. Der Teilnehmer verpflichtet sich, einen Unfallbericht zu erstellen und bei Ermittlungen und gerichtlichen Verfahren mit STATTAUTO und deren Versicherern zusammenzuarbeiten.
  7. Der Teilnehmer haftet für Schäden, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen ergeben.

§ 17 Rückgabe

  1. Nach Ablauf der Mietzeit ist der Teilnehmer zur Rückgabe des Fahrzeugs verpflichtet.
  2. Die Rückgabe gilt erst dann als erfolgt, wenn das Fahrzeug mit allen Papieren ordnungsgemäß verschlossen an seinem definierten Parkplatz abgestellt ist, sämtliche Stromverbraucher ausgeschaltet sind, der Fahrtbericht vollständig, wahrheitsgemäß und leserlich ausgefüllt und unterschrieben ist sowie der Fahrzeugschlüssel im dafür vorgesehenen Tresor deponiert ist.
  3. Bei nicht vereinbarungsgemäßer Rückgabe sind Gebühren gemäß der jeweils gültigen Preisliste zu zahlen.

§ 18 Nutzungsgebühr/Abrechnung

  1. Die Nutzungsgebühr wird nach Buchungsdauer und Fahrtstrecke gemäß der zum Zeitpunkt des Fahrtendes gültigen Preisliste. Ist die neue Preisliste dem Teilnehmer nicht vor oder zum Zeitpunkt der Buchung bekannt gemacht worden, gilt die vorherige Preisliste.
  2. Die Rechnung wird dem Teilnehmer monatlich zugeschickt und per Lastschrift vom Konto abgebucht. In besonderen Fällen kann mit STATTAUTO eine andere Zahlungsweise vereinbart werden.
  3. Kommt der Teilnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, so ist STATTAUTO berechtigt, sich aus dem/der zinslosen Darlehen/Kaution zu befriedigen.
  4. Die Kosten eines etwaigen Mahnverfahrens trägt der Teilnehmer.

§ 19 Tanken/Reinigung

  1. Bei Rückgabe des Fahrzeugs sollte der Tank mindestens ein Viertel voll sein. Ist dies nicht der Fall, so kann der Teilnehmer auf Kosten von STATTAUTO mit den im Fahrzeug vorhandenen Tankkarten an den entsprechenden Vertragstankstellen tanken. Tankt der Teilnehmer an einer anderen Tankstelle, so sind die Belege mit Namen und Mitgliedsnummer zu versehen und zwecks Gutschrift dem Fahrtbericht beizufügen.
  2. Werden Fahrzeuge mit nicht nur unerheblichen Verschmutzungen der Karosserie und/oder des Innenraums, die über typischerweise auftretende Gebrauchspuren hinausgehen, abgestellt, wird eine Reinigungsgebühr gemäß der jeweils gültigen Preisliste fällig.
  3. Das Waschen und Saugen der Fahrzeuge kann auf Rechnung von STATTAUTO an den Vertragstankstellen vorgenommen werden. Das Waschen der Fahrzeuge ist ausschließlich in Autowaschanlagen vorzunehmen.

§ 20 Quernutzung

  1. Der Teilnehmer kann Fahrzeuge anderer CarSharing Organisationen nutzen, es sei denn, es liegen wichtige Gründe vor, die eine Quernutzung verbieten.
  2. Das Interesse an einer Quernutzung muss über STATTAUTO rechtzeitig angemeldet werden.
  3. Die Quernutzung findet zu Nutzungsbedingungen und Preisen der jeweils fahrzeuggebenden Organisation statt.
  4. Der Teilnehmer stellt STATTAUTO von Forderungen Dritter frei, die sich aus der Quernutzung ergeben

§ 21 Kündigung

  1. STATTAUTO darf das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn der Teilnehmer erheblich gegen die AGBs verstößt oder Fahrzeuge vertragswidrig nutzt.
  2. Das Vertragsverhältnis kann vom Teilnehmer als auch von STATTAUTO mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der postalischen Schriftform (Einschreiben erforderlich). Zum Vertragsende ist der Teilnehmer zur sofortigen Rückgabe der Zugangsmittel (Tresorschlüssel/ Mobilcard) und aller sonstigen Hilfsmittel verpflichtet. Die Rückgabe der Zugangs- und Hilfsmittel hat während der Geschäftszeiten in der jeweiligen Geschäftsstelle oder per Einschreiben zu erfolgen. Vom 22. Dezember bis zum 06. Januar eines jeden Jahres sind die Geschäftsstellen nicht besetzt. In dieser Zeit ist ausschließlich die Rückgabe per Einschreiben möglich. Für den Eingang gilt das Datum des Poststempels. Bereits gezahlte oder fällige Jahresgrundgebühren werden nicht – auch nicht anteilig – zurück erstattet. Stichtag für die Fälligkeit der Jahresgrundgebühren ist jeweils der 01.01. eines jeden Jahres.
  3. Zum Ende des Teilnehmervertrages hat der Teilnehmer die ihm ausgehändigten Schlüssel, Hilfsmittel und alle sonstigen Gegenstände, die der Teilnehmer im Rahmen des Vertrages erhalten hat, in einwandfreiem Zustand zurückzugeben.
  4. Nach ordnungsgemäßer Beendigung des Vertrages ist STATTAUTO verpflichtet, das/die zinslose Darlehen/ Kaution (unverzinst) zurückzuzahlen. STATTAUTO ist berechtigt, Forderungen gegen den Teilnehmer aus dem Vertrag und einem eventuellen körperschaftlichen Beteiligungsverhältnis mit der Forderung des Teilnehmers auf Rückzahlung der Kaution zu verrechen oder vom Zurückbehaltungsrecht bis zur Erfüllung der Forderungen Gebrauch zu machen.

§ 22 Freischaltung der Buchungsberechtigung

  1. Die Freischaltung der Buchungsberechtigung erfolgt nach positiver Auskunft der Schufa. Insoweit die Auskunft nicht den geschäftsmäßigen Erfordernissen entspricht, behält STATTAUTO sich die Erfüllung des Vertrages sowie die fristlose Kündigung vor.

§ 23 Datenschutz

  1. Der Teilnehmer kennt und anerkennt die beigefügte Datenschutzerklärung.
  2. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten zur Durchführung des Teilnahmevertrags elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
  3. STATTAUTO kann Dritte mit Aufgaben, die sich aus dem Teilnehmervertrag ergeben, beauftragen. Die zur Erbringung einer externen Dienstleistung erforderliche Übermittlung von personenbezogenen Daten erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbe-stimmungen.
  4. STATTAUTO darf telefonische Buchungen nach vorhe-rigem Hinweis und entsprechender Einwilligung des Betroffenen auf elektronischen Datenträgern spei-chern und zur Klärung von Widersprüchen verwenden. Die Aufzeichnungen werden nach einer Frist von 6 Monaten gelöscht.
  5. STATTAUTO darf personenbezogenen Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes an Ordnungsund Strafverfolgungsbehörden weitergeben.

§ 24 Änderung der Preis- und Gebührenliste, der AGBs sowie anderer Vertragsbestandteile

  1. Stattauto behält sich vor, die Fahrtpreise bei einer Steigerung der Kraftstoffpreise mit sofortiger Wirkung entsprechend anzupassen. Der Kunde wird hiervon schriftlich informiert.
  2. Sonstige Änderungen der Preis- und Gebührenliste sowie der AGBs werden dem Teilnehmer spätestens 6 Wochen vor der Änderung schriftlich bekannt gegeben. Der Teilnehmer hat in diesen letztgenannten Fällen das Recht zum Widerspruch oder zur fristlosen Kündigung des Vertrags. Er kann dieses Recht nur innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderung schriftlich ausüben.
  3. Das Bordbuch, die Fahrzeugliste, die Hinweise in den Fahrzeugen und die Versicherungsbestimmungen können jederzeit geändert werden.

§ 25 Gerichtsstand

  1. Die Geschäftsverbindung unterliegt deutschem Recht.
  2. STATTAUTO kann nur an dem für den Sitz der Geschäftsstelle zuständigen Gericht verklagt werden und Vertragspartner verklagen. Gerichtsstand ist Bonn.