Häufige Fragen

  • Was ist Carsharing

    CarSharing ist die organisierte, gemeinschaftliche Nutzung von Kraftfahrzeugen. Wenn Sie die CarSharing-Fahrzeuge von STATTAUTO nutzen wollen, schließen Sie als Teilnehmer*in einen Rahmenvertrag ab. Sie bekommen ein Zugangsmedium für alle Kfz (Tresorschlüssel oder elektronische Karte) sowie ein Nutzerhandbuch inkl. Nutzungsbedingungen ausgehändigt. Damit können Sie in Zukunft jederzeit eigenständig die Fahrzeuge nutzen; Voraussetzung dafür ist, dass Sie telefonisch oder per Internet eine Buchung dafür vorgenommen haben. Die Fahrzeuge stehen an CarSharing-Stationen auf reservierten Stellplätzen. Nach Ihrer Nutzung stellen Sie das Fahrzeug an derselben Station wieder anderen Nutzern zur Verfügung.

  • Wann lohnt sich CarSharing?

    Wenn Sie Ihren Alltag zu Fuß, mit Bus, Bahn oder Fahrrad bewältigen und nur gelegentlich auf ein Auto zugreifen möchten, dann ist CarSharing eine ideale Ergänzung Ihrer Mobilität. Wer weniger als 1 000 km im Monat fährt ist mit CarSharing meist günstiger mobil. Doch auch wenn Sie mehr fahren, kann STATTAUTO für Sie interessant sein, denn Sie haben im Vergleich zwar höhere Kosten – genießen aber die Flexibilität unterschiedlicher Fahrzeugtypen und den Komfort, sich weder um TÜV oder Reifen, noch um Stellplatz oder Fahrzeugwäsche kümmern zu müssen. Mit einer Entscheidung für CarSharing bleiben Sie flexibler und bezahlen weniger als beim Kauf eines eigenen Fahrzeuges.

  • Was benötige ich für den Einstieg?

    Sie benötigen einen gültigen Führerschein. Bei der Anmeldung halten Sie bitte auch Ihren Personalausweis bereit. Alternativ können Sie auch Ihren Pass und eine Meldebescheinigung, die nicht älter als sechs Monate ist, vorlegen. Darüber hinaus prüfen wir bei Vertragsabschluss Ihre Bonität bei der SCHUFA (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kredit-sicherung).

  • Wie sind die Fahrzeuge versichert?

    Alle Fahrzeuge verfügen über eine Haftpflicht-, Voll- und Teilkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung sowie einen Pannenschutzbrief. Durch das Sicherheitspaket können Sie die Selbstbeteiligung auf bis zu 0 Euro reduzieren. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Tarife.

  • Was für Fahrzeuge werden angeboten?

    Über welche Zusatzausrüstung verfügen Sie? Vom Kleinstwagen bis zum Kombi, ergänzt um einen Siebensitzer Familienvan. Zurzeit besteht der Fuhrpark ausschließlich aus Fahrzeugen mit Schaltgetriebe – Ausnahme: unser Elektro-Twizy in Bonn und Elektro-Zoe in Detmold. In der kalten Jahreszeit sind alle Fahrzeuge der Klassen 2 bis 4 mit Winterreifen, die Fahrzeuge der Klasse 1 mit Winter- oder Allwetterreifen ausgestattet. Kindersitze können auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

  • Wie viel muss ich bei einem Unfall oder Schaden bezahlen?

    Sie zahlen maximal die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung (SB) zzgl. der Bearbeitungsgebühren. Durch Abschluss eines Sicherheitspaketes (SiPak) können Sie die Selbstbeteiligung reduzieren. Weitere Informationen finden Sie unter dem Menüpunkt „Tarife“.

  • Wie werden meine Fahrten abgerechnet?

    Sie erhalten eine detaillierte Rechnung, in der die einzelnen Fahrten mit Angabe von Fahrer*in, Fahrzeug, Fahrzeit und zurückgelegter Distanz übersichtlich aufgelistet sind. Die Fahrtenabrechnung erfolgt zu Beginn des Folgemonats. Sie bezahlen bequem per Lastschriftverfahren – drei bis vier Tage nach Rechnungsstellung.

  • Muss ich den Sprit selber bezahlen

    Die Spritkosten sind in den Fahrtkosten enthalten. In jedem Auto finden Sie Tankkarten, mit denen Sie bequem und bargeldlos an den Vertragstankstellen tanken können. Sollten Sie einmal bei einer anderen Tankstelle tanken, so legen Sie den Betrag aus, reichen dann die Quittung ein und bekommen die Kosten mit der nächsten Rechnung gutgeschrieben.

  • Wie schnell kann ich einsteigen?

    In der Regel sind Sie nach Vertragsabschluss buchungs- und fahrtberechtigt. Bitte halten Sie für den Vertragstermin Führerschein und Personalausweis bereit. Für das Lastschriftverfahren benötigen wir Ihre Bankdaten. Eine Einführung erhalten Sie bei diesem Termin und Sie erhalten auch ein umfassendes Handbuch mit allem Wissenswerten.

  • Wie lange muss ich das STATTAUTO-Fahrzeug mindestens nutzen?

    Die Mindestnutzungsdauer beträgt eine Stunde. Sie können entweder zur vollen oder halben Stunde buchen (z.B. von 16:00 bis 17:00 Uhr oder von 16:30 bis 17:30 Uhr).

  • Wieso kann CarSharing bei gleicher Fahrleistung weniger kosten als der eigene Wagen?

    Ein CarSharing-Fahrzeug wird im Durchschnitt wesentlich intensiver genutzt als üblicherweise ein Privatwagen. Die Fixkosten der CarSharing-Fahrzeuge (Abschreibungen, Steuern, Versicherung) werden mit Hilfe eines entsprechend gestalteten Tarifs auf alle Teilnehmer umgelegt. Die Fixkosten Ihres eigenen Fahrzeugs tragen Sie hingegen allein. Dabei beträgt der Wertverlust eines neuen oder neuwertigen PKW schon einige hundert Euro im Monat.

  • Was ist der Unterschied zwischen CarSharing und einer Autovermietung

    Bei der klassischen Autovermietung müssen Sie vor jeder Anmietung Formalitäten regeln, und Sie sind beim Abholen der Fahrzeuge an Öffnungszeiten der Autovermietung gebunden. Bei STATTAUTO haben Sie nach der Anmeldung jederzeit Zugang zu den Fahrzeugen – unabhängig von unseren Bürozeiten – und Sie können auch kurzfristig Fahrzeuge reservieren. Bei der Autovermietung beträgt die Nutzungsdauer mindestens 24 Stunden, und es gibt meist nur wenige Fahrzeugstandorte. Bei Stattauto können Sie ab einer Stunde Fahrzeuge nutzen. Diese stehen an mehreren Standorten und sind über das Stadtgebiet verteilt. Bei der klassischen Autovermietung beinhalten die Grundmietkosten keine Haftungsreduzierung und keinen Treibstoff, und es wird per Kreditkarte abgerechnet. Bei STATTAUTO sind in den Kosten eine auf 1.500 Euro begrenzte Selbstbeteiligung, die Spritkosten sowie die Kosten für Kindersitze und Winterreifen eingeschlossen. Sie erhalten monatlich eine detaillierte Rechnung und die Bezahlung erfolgt bequem im Lastschriftverfahren.

  • Darf ich ein STATTAUTO-Fahrzeug an einem anderen Stellplatz wieder abgeben als ich es abgeholt habe?

    Leider ist dies aus logistischen Gründen nicht möglich. Es muss sichergestellt sein, dass die Fahrzeuge an ihren festen Stellplätzen stehen. Überführungsfahrten sind personal- und somit kostenintensiv und können nicht ausgeglichen werden.

  • Darf ich mit einem STATTAUTO-Fahrzeug ins Ausland fahren?

    Ja, zumindest in die meisten Länder der EU. Allerdings muss eine Auslandsfahrt vorher angemeldet werden. Bei Fahrten ins Ausland tanken Sie auf eigene Rechnung. Im Gegenzug ermäßigt STATTAUTO den Preis um 8 Cent je Kilometer.